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Buchhaltungssoftware für das Baugewerbe

Am Bau hängt die Buchhaltung an Fragen, die andere Branchen kaum kennen, etwa wann die Steuerschuld für eine Bauleistung auf den Kunden übergeht oder welche Baustelle welche Kosten getragen hat. BuHaPro bildet beides ab. Die Rechnung wird beim Finalisieren verbucht, ohne Export in ein zweites Programm.

BuHaPro deckt den kaufmännischen Teil ab, also Angebot, Rechnung, Beleg und Buchhaltung. Baulohn mit BUAK, Aufmaß und Bauzeitenplanung sind nicht enthalten. Wer sie braucht, führt sie weiter in einem eigenen Programm.

Projektübersicht in BuHaPro: drei aktive Baustellen mit einem Gesamtbudget von 257.500 Euro, die neuesten Projekte mit Kunde und Status und darunter die Budget-Ausschöpfung je Projekt aus Rechnungen abzüglich Gutschriften.
  • Reverse Charge bei Bauleistungen

    Erbringst du eine Bauleistung an einen anderen Bauunternehmer, geht die Steuerschuld nach § 19 Abs. 1a UStG über. In BuHaPro stellst du das je Rechnung ein. Der Beleg geht ohne Umsatzsteuer hinaus, trägt den vorgeschriebenen Hinweis und landet in der richtigen Zeile der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

  • Zahlung in Etappen

    Ein Bauauftrag wird selten in einem Betrag bezahlt. Teilzahlungen und Ratenpläne erfasst du an der Rechnung, der offene Rest läuft mit, und ein Zahlungseingang am Konto lässt sich der passenden Rechnung zuordnen.

  • Baustelle als Projekt

    Jede Baustelle ist ein Projekt mit Budget. Angebote, Rechnungen, Gutschriften und Eingangsrechnungen hängen daran, und die Übersicht zeigt, wie viel vom Budget schon verrechnet ist. Projekte gehören zum Zusatzmodul Projekte & Pipeline.

  • Material und Maschinen

    Material führst du im Artikelstamm. Mit dem Modul Einkauf & Lager kommen Bestellungen beim Lieferanten, Wareneingang in Teillieferungen und Lagerbestand dazu. Maschinen und Fahrzeuge stehen im Anlagenverzeichnis und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Bauleistung an einen Bauunternehmer: was auf die Rechnung gehört

Der Übergang der Steuerschuld ist am Bau der häufigste Grund für eine falsche Rechnung. Er greift, wenn eine Bauleistung an ein Unternehmen erbracht wird, das seinerseits mit Bauleistungen beauftragt ist oder üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt. Dann steht auf der Rechnung keine Umsatzsteuer. Der Hinweis darauf muss trotzdem draufstehen, sonst schuldet man die Steuer.

  1. Kunde anlegen und die UID hinterlegen.
  2. In der Rechnung das Umsatzsteuer-Schema auf „Reverse Charge“ stellen.
  3. Positionen wie gewohnt erfassen. Die Umsatzsteuer bleibt leer.
  4. Finalisieren. Der Beleg trägt den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld nach § 19 Abs. 1a UStG.
  5. Die Buchung entsteht beim Finalisieren. Der Umsatz erscheint in der Voranmeldung in der Zeile für Bauleistungen.

Eingangsseite: Subunternehmer, Material, Skonto

Eingangsrechnungen fotografierst du oder ziehst sie ins Programm. Die Auslesung schlägt Lieferant, Betrag, Datum und Steuersatz vor und liest die Positionen mit. Für Bauleistungen eines Subunternehmers ohne Umsatzsteuer wird der Übergang der Steuerschuld auf der Eingangsseite gebucht. Skonto behandelt BuHaPro als Entgeltsminderung nach § 16 UStG und korrigiert dabei die Vorsteuer.

  • Belege per Handykamera von der Baustelle erfassen
  • Eingehende Bauleistungen mit Übergang der Steuerschuld verbuchen
  • Skonto als Entgeltsminderung nach § 16 UStG
  • Gutschriften des Lieferanten mit der Originalrechnung verknüpfen und verrechnen
  • Bestellung, Lieferschein und Eingangsrechnung gegeneinander abgleichen (Modul Einkauf & Lager)
  • Zahlungen aus dem Kontoauszug den offenen Rechnungen zuordnen

Was BuHaPro am Bau kann und was nicht

Baulohn samt BUAK-Meldungen, Aufmaß, Leistungsverzeichnisse nach ÖNORM und Bauzeitenplanung sind nicht Teil von BuHaPro. Wer damit arbeitet, führt sie weiterhin getrennt. Buchhaltung, Rechnungen und Belege laufen hier. Im Branchenpaket Bau legt BuHaPro die Konten für Bauleistungen mit Reverse Charge und für Haftrücklässe an.

Angebot und KostenvoranschlagJa, mit Positionen aus dem Artikelstamm, optionalen und alternativen Positionen
Lieferscheine und SammelrechnungJa, Lieferscheine mit Teilmengen, mehrere zu einer Rechnung zusammengefasst
Teil- und SchlussrechnungNicht als eigene Belegart mit Anrechnung. Teilzahlungen und Ratenpläne auf einer Rechnung gehen.
Reverse Charge bei BauleistungenJa, je Beleg einstellbar, mit Hinweis auf dem PDF und Zeile in der UVA
Auswertung je BaustelleJa, über Projekte mit Budget (Zusatzmodul) und Kostenstellen
Bestellungen und LagerbestandJa, mit dem Modul Einkauf & Lager: Wareneingang, Mindestbestand und Inventur
Maschinen abschreibenJa, Anlagenverzeichnis mit AfA und geringwertigen Wirtschaftsgütern
Baulohn und BUAK-MeldungenNein
Aufmaß, LV nach ÖNORM, BauzeitenplanNein

Häufige Fragen

Kann ich mit BuHaPro Bauleistungen mit Übergang der Steuerschuld abrechnen?
Ja. Das Umsatzsteuer-Schema wird je Rechnung gewählt. Bei Reverse Charge nach § 19 Abs. 1a UStG geht der Beleg ohne Umsatzsteuer hinaus, trägt den vorgeschriebenen Hinweis und erscheint in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in der passenden Zeile.
Sind Teil- und Abschlagsrechnungen möglich?
Als eigene Belegart mit Anrechnung in der Schlussrechnung nicht. Teilzahlungen und Ratenpläne bildest du je Rechnung ab, offener Rest und Status laufen mit, und Zahlungseingänge aus dem Kontoauszug lassen sich zuordnen.
Kann ich je Baustelle auswerten?
Ja, mit dem Zusatzmodul Projekte & Pipeline. Jede Baustelle wird als Projekt mit Budget geführt, Angebote, Rechnungen und Eingangsrechnungen hängen daran, und die Übersicht zeigt die Ausschöpfung des Budgets. Kostenstellen trennen zusätzlich nach Bereichen.
Rechnet BuHaPro auch den Baulohn?
Nein. Baulohn und BUAK-Meldungen sind nicht Teil von BuHaPro. Gehälter lassen sich als Aufwand buchen, die Lohnverrechnung für das Baugewerbe bleibt außerhalb.