Buchhaltung für die Arztpraxis
BuHaPro führt die Buchhaltung einer Arztpraxis in Österreich. Den Gewinn ermittelst du mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, bis zum Gewinnfreibetrag und zur Beilage E1a. Honorarnoten stellst du mit oder ohne Umsatzsteuer aus, offene Honorare siehst du in den offenen Posten, und Ordinationsgeräte schreibst du über das Anlagenverzeichnis ab. Dasselbe gilt für Anwälte, Steuerberater und andere freie Berufe.

Unecht befreite Honorare
Ärztliche Heilbehandlung ist in Österreich überwiegend unecht umsatzsteuerbefreit (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG). BuHaPro erstellt Honorarnoten ohne USt-Ausweis. Steuerpflichtige Leistungen wie Gutachten stellst du mit Umsatzsteuer aus. Das Branchenpaket Heilberufe legt die passenden Konten an.
E/A-Rechnung für freie Berufe
Die passende Gewinnermittlung für die meisten Ärzte und Freiberufler. In den Einstellungen gibt es einen eigenen Schalter für freie Berufe, und BuHaPro rechnet den Gewinnfreibetrag mit ein.
Anlagenverzeichnis und AfA
Ordinationseinrichtung, Geräte und EDV schreibst du über die Nutzungsdauer ab. Die AfA bucht BuHaPro ins Journal.
Server in Österreich
Die Buchhaltungsdaten liegen auf einem Server in Graz. Ohne KI-Funktionen verlassen sie Österreich nicht. Nutzt du die KI, gehen die nötigen Inhalte an Anthropic.
Honorarabrechnung mit und ohne Umsatzsteuer
Ein Teil der ärztlichen Leistungen ist unecht steuerbefreit, andere Leistungen können der Umsatzsteuer unterliegen. Deshalb stellst du die Umsatzsteuer in BuHaPro je Position und Kunde ein. Die Honorarnoten bleiben korrekt, und bei steuerpflichtigen Umsätzen entsteht die Voranmeldung aus den Buchungen.
Rechnungen und Belege in der Ordination
Honorarnoten schreibst du aus dem Programm heraus und siehst am selben Beleg, ob bezahlt wurde. Offene Honorare stehen in der Liste der offenen Posten. Bleibt eines liegen, mahnt BuHaPro in Stufen samt Gebühr. Belege der Praxis wie Miete, Geräte und Verbrauchsmaterial fotografierst du mit dem Handy oder liest sie am PC-Scanner ein. Die Auslesung schlägt Betrag, Datum und Lieferant vor.
- Honorarnote mit oder ohne USt-Ausweis, je nach Leistung
- Offene Posten und Zahlungseingänge am Beleg
- Mahnungen in Stufen mit Gebühr und Verzugszinsen nach österreichischem Recht
- Praxisbelege per Handykamera oder PC-Scanner erfassen
- Wiederkehrende Abrechnungen wie Pauschalen über Dauerrechnungen
- Eigener Zugang für die Steuerberatung, mit Rechten, die du einzeln vergibst
Für Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und andere freie Berufe
Freie Berufe ermitteln ihren Gewinn in der Regel mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. BuHaPro fragt die Buchführungsart beim Einrichten ab. Am Jahresende stehen der steuerliche Gewinn und die Kennzahlen der Beilage E1a bereit, die E1a auch als Datei für FinanzOnline. Ändern lässt sich die Buchführungsart nur, solange noch nichts gebucht ist.
Häufige Fragen
- Kann ich Honorarnoten ohne Umsatzsteuer ausstellen?
- Ja. Für unecht befreite ärztliche Leistungen (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG) erstellt BuHaPro Honorarnoten ohne USt-Ausweis. Steuerpflichtige Leistungen stellst du mit Umsatzsteuer aus, weil die Umsatzsteuer je Position eingestellt wird.
- Welche Gewinnermittlung passt für Freiberufler?
- In der Regel die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. BuHaPro rechnet sie bis zum steuerlichen Gewinn mit Gewinnfreibetrag.
- Wie läuft das Rechnungsmanagement in einer Arztpraxis?
- Honorarnoten entstehen direkt in BuHaPro, ohne USt-Ausweis für unecht befreite Heilbehandlung oder mit Umsatzsteuer für steuerpflichtige Leistungen. Zahlungseingänge werden am Beleg erfasst, offene Honorare stehen in den offenen Posten, und das Mahnwesen erinnert in Stufen samt Gebühr.
- Kann ich Praxis- und Kanzleigeräte abschreiben?
- Ja. Geräte, EDV und Einrichtung erfasst du im Anlagenverzeichnis. Die lineare AfA oder die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut bucht BuHaPro ins Journal.
Weitere Lösungen
- Einnahmen-Ausgaben-RechnungEAR-Software für Österreich: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Gewinnfreibetrag, Pauschalierung im Vergleich, Anlagenverzeichnis, AfA und Beilage E1a 2025 als FinanzOnline-Datei. Für EPU und Selbständige.Ansehen
- Für Kleinunternehmen & EPUBuchhaltung für Kleinunternehmer & EPU in Österreich: Rechnungen ohne USt-Ausweis, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit E1a, Beleg-Scan per Handy. In der Public Beta kostenlos.Ansehen
- USt-Voranmeldung (UVA)Umsatzsteuer-Voranmeldung per Software: UVA aus den Buchungen, als geprüfte U30-Datei für FinanzOnline, dazu Zusammenfassende Meldung, Reverse Charge und Erinnerung an die Frist.Ansehen