Lösung · Für Ärzte & Freiberufler
Buchhaltungssoftware für Ärzte & Freiberufler
BuHaPro ist auf Ärzte und freie Berufe in Österreich zugeschnitten: Die Gewinnermittlung läuft als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4/3 EStG, Honorarnoten stellst du mit oder ohne Umsatzsteuer aus, und Praxis- oder Kanzleigeräte schreibst du über das Anlagenverzeichnis per AfA ab.
Unecht USt-befreite Honorare
Ärztliche Heilbehandlung ist in Österreich überwiegend unecht umsatzsteuerbefreit (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG) – BuHaPro erstellt Honorarnoten ohne USt-Ausweis; steuerpflichtige Leistungen (z. B. Gutachten) bildest du mit USt ab.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Die passende Gewinnermittlung für die meisten Ärzte und Freiberufler – nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Anlagenverzeichnis & AfA
Ordination, Geräte oder EDV über die Nutzungsdauer abschreiben; die AfA wird automatisch gebucht.
Datenschutz aus Österreich
Buchhaltungsdaten liegen verschlüsselt in Graz, Österreich, DSGVO-konform – ohne Datenexport.
Honorarabrechnung mit und ohne Umsatzsteuer
Weil ein Teil der ärztlichen Leistungen unecht steuerbefreit ist und andere Leistungen der USt unterliegen können, lässt sich die Umsatzsteuer in BuHaPro je Position und Kunde konfigurieren. So bleiben Honorarnoten korrekt, und bei USt-pflichtigen Umsätzen entsteht die Voranmeldung automatisch.
Für Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten & Co.
Freie Berufe ermitteln ihren Gewinn in der Regel per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. BuHaPro fragt die Buchführungsart im Einrichtungs-Wizard ab und stellt die passende Ansicht bereit; wächst die Kanzlei über die Buchführungsgrenzen, wechselst du ohne Datenverlust zur doppelten Buchführung.
Häufige Fragen
- Kann ich Honorarnoten ohne Umsatzsteuer ausstellen?
- Ja. Für unecht USt-befreite ärztliche Leistungen (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG) erstellt BuHaPro Honorarnoten ohne USt-Ausweis; USt-pflichtige Leistungen werden mit Umsatzsteuer abgebildet, da die USt je Position konfigurierbar ist.
- Welche Gewinnermittlung passt für Freiberufler?
- In der Regel die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4/3 EStG. BuHaPro stellt sie standardmäßig bereit und ermöglicht bei Bedarf den Wechsel zur doppelten Buchführung.
- Kann ich Praxis- und Kanzleigeräte abschreiben?
- Ja. Geräte, EDV und Einrichtung erfasst du im Anlagenverzeichnis; die lineare AfA bzw. GWG-Sofortabschreibung wird automatisch gebucht.
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